Unsere Leistungen
Diese Leistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
- Diagnostik und Behandlung von Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (über 35 Jahre alle Kassen)
- Ambulante Operationen malignitätsverdächtiger Läsionen
- Diagnostik/ Behandlung von berufsbedingten Hauterkrankungen
- Hautkrebsnachsorge
- Diagnostik von Venenerkrankungen
- Diagnostik von Hautmykosen (Pilzerkrankungen)
- Allergologische Diagnostik und Therapie
Allergologie
- Diagnostik von allergologischen Erkrankungen (Epicutantest, Pricktest, Scratchtest, IgE- Bestimmung im Blut)
- Hyposensibilisierung bei Pollen- und Insektengiftallergie
- Behandlung von Allergien (Notfallbehandlung, Hyposensibilisierung, Ernährungsberatung)
- Ausführliche allergologische Anamnese
- Anamnese und allergologische Diagnostik berufsbedingter Hauterkrankungen (BG- Verfahren)
Hautkrebsscreening
Mehr als 120.000 Menschen erkranken jedes Jahr in Deutschland an Hautkrebs. Hautkrebs gehört heute zu den häufigsten bösartigen Tumoren.
Man unterscheidet den Hellen oder Epithelialen Hautkrebs (Spinaliom, Basaliom) vom Schwarzen Hautkrebs (Malignes Melanom).
Insbesondere das maligne Melanom nimmt weltweit in bedrohlichem Maße zu. Häufige Sonnenbrände, insbesondere im Kindesalter, Fälle von Hautkrebs in der Familie, eine große Anzahl Pigmentflecken auf der Haut sowie regelmäßige Solarienbesuche erhöhen das Risiko zusätzlich. Schutz vor den Folgen des Hautkrebses bietet die regelmäßige Kontrolle durch Ihren Hautarzt. Frühzeitig erkannt hat der initiale Hautkrebs eine nahezu 100 %ige Heilungschance. Zu spät bemerkt ist das Melanom eine der gefährlichsten Krebserkrankungen.
Was wird gemacht?
- Inspektion des gesamten Hautorgans zur Früherkennung von Hautkrebs und dessen Vorstufen
- Auflichtmikroskopische Untersuchung (Dermatoskopie) verdächtiger Hautveränderungen
- Dokumentation kontrollbedürftiger Muttermale
- Erstellung eines persönlichen Risikoprofils
- Beratung zur Prävention (z.B. Lichtschutzmaßnahmen)
Kassen tragen die Kosten
Mittlerweile können gesetzlich Krankenversicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening zu Lasten ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus übernehmen viele Krankenversicherungen die Kosten auch bei unter 35-jährigen.
Fragen Sie uns, ob Ihre Krankenkasse dazugehört.
Operative Dermatologie
Verdächtige Hautveränderungen sollten sicher und früh erkannt werden
In unserer Praxis werden die notwendigen operativen Eingriffe ambulant durchgeführt.
Die Entfernung gutartiger, aber kosmetisch störender Hautveränderungen ist ebenfalls möglich.